Kodek, Günter K., Zwischen verboten und erlaubt. Chronik der Freimaurerei in der österreichisch-ungarischen Monarchie 1867-1918 und der 1. Republik

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Beschreibung

Nach dem “österreichisch-ungarischen Ausgleich” im Jahr 1867 werden nach Jahrzehnten des Verbots der Freimaurerei in Ungarn die ersten Logen gegründet. § 18 des österreichischen Vereinsgesetzes sieht vor, dass an Versammlungen eines Vereins jederzeit unangemeldet ein staatlicher Kommissar teilnehmen kann. Das ist der Grund, warum es in den Jahren zwischen 1867 und 1918 nicht möglich ist, auf österreichischem Boden rituelle Arbeiten durchzuführen. Im ungarischen Teil der Doppelmonarchie bestand jedoch – trotz desselben Monarchen! – keine solche Bestimmung. Nach 1918 wird die Internationalität der Freimaurerei durch besondere Förderung der so genannten Weltenkette verstärkt betrieben, und auch die Hochgrade des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus finden mit der Gründung eines Obersten Rates für Österreich offiziell Eingang. – Mit der Besetzung der Räume in den Logenheimen Dorotheergasse 12 und Schwindgasse 8 am 12. März 1938 erlischt in Österreich wieder einmal für mehrere Jahre das Licht. 400 S., geb.